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Strahlenschutzverordnung (NiSV)
Stand 01. März 2021
Als Unternehmen im Bereich der apparativen Therapie mit Licht, Farbe und Magnetfeld möchten wir Sie über die Fragen zur „Verordnung zum Schutz gegen die nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ (NiSV) informieren, die am 19. Oktober 2018 vom Bundesrat verabschiedet worden ist (das Gesetz finden Sie weiter unten zum herunterladen).
Die Verordnung ist am 31.12.2020 in Kraft getreten, nachdem am 5.12.2018 die Bundesregierung den Änderungswünschen des Bundesrates zugestimmt hat.
Sie betrifft auch die Monolux-Therapie-Komponenten wie den Monolux Pen und das Monolux Combi Pro.
Alle gemessenen Werte liegen weit unter den in der Verordnung genannten Grenzwerten. Das bedeutet, dass Sie die Verordnung bei der Anwendung von Monolux sowohl in der Therapie als auch in der Kosmetik nicht weiter berührt!
Das Messprotokoll des Herstellers der Monolux-Therapie-Komponenten finden Sie hier ebenfalls zum Herunterladen.
Dokumente zum Download als PDF
Weitere Informationen als PDF zum herunterladen.
- Gesetzestext Verordnung zum Schutz gegen die nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ (NiSV)
- Messprotokoll und Stellungnahme des Herstellers von Monolux-Therapie-Komponenten
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